Blog 015_2026
Neufassung der Bewertung des Referentenentwurfs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), Stand 05.05.2026
Der
vorliegende Referentenentwurf zur Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ergänzt durch Anpassungen im Bereich
der Ladeinfrastruktur sowie weiterer Regelwerke zur Wärmeversorgung,
markiert einen entscheidenden Moment für die Transformation des
Gebäudesektors. Und doch entsteht beim Lesen weniger der Eindruck
eines strategischen Aufbruchs als vielmehr der eines vorsichtig
choreografierten Rückzugs –
Technisch
formuliert:
ein systemisches „Weiter so“ mit leicht
veränderter Beschriftung.
https://bingk.de/wp-content/uploads/2026/05/260505_RefE-GModG-LuV.pdf
Über die sogenannte
„Verbändeanhörung“ wurden nun
Verbände dazu
aufgerufen diesen Entwurf zu kommentieren. Bezeichnend für die doch
als konfus zu bezeichnende Arbeit des BMWE ist hierbei die zeitliche
Vorgabe. Das Referat IIA2 und BI3 des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie hat diese wohl am 05.05.2026 versandt
und erwartete eine dedizierte Rückmeldung bis zum 11.05.2026, also Gestern. Das hat
mit einer professionellen Vorgehensweise nichts gemein. Schließlich
geht es um die Überprüfung und Kommentierung eines für die
Geschicke Deutschlands wichtigen Gesetzes. Mit Blick auf die Anfrage,
scheint das BMWE das doch eher locker zu sehen. Schnell kommt der
Gedanke auf, man erfüllt nur eine gewisse Pflicht, wobei man nicht
wirklich auf die Kommentierung wert legt. Schließlich, so der
aufkommende Gedanke, haben ja bereits Andere vorgegeben was in dem
Gesetz zu stehen hat, um eine kleine Zahl an Protagonisten der
Wirtschaft zu befriedigen. Man muss sich beim lesen des Entwurfes
also eher der Frage widmen: „Wie viel davon stammt aus dem
Gedankengut von Referenten die mit der Aufgabe betraut waren ein
Bestandsgesetz, hier das GEG, zu schärfen und im Idealfall zu
verbessern und wie viel Inhalt stammt von Vertretern aus dem
Dunstkreis der Ministerin bzw. wurde direkt diktiert.“
Ja,
ein solcher Gedanke kommt einem schnell in den Sinn wenn man die
Arbeit der überfordert anmutenden Ministerin Reiche Revue passieren
lässt.
Aber sei's drum..
Wie heißt es doch so schön:
"Ein Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.." und der wird über kurz oder lang brechen..
Fachliche Einordnung und klimapolitischer Kontext
Der Gebäudesektor ist seit Jahren ein struktureller Problemfall der Klimabilanz. Zielverfehlungen sind keine Ausnahme, sondern eine verlässliche Konstante. Vor diesem Hintergrund wäre ein Gesetzentwurf zu erwarten gewesen, der mit Klarheit, Stringenz und einem belastbaren Ordnungsrahmen überzeugt. Idealerweise einem Gesetzesentwurf der die Gesetze der Physik verinnerlicht und durch fachliche Kompetenz brilliert. Gut, manchmal ist der Wunsch der Vater des Gedanken.
Stattdessen präsentiert sich der Entwurf als bemerkenswert elastisches Konstrukt: dehnbar in der Interpretation, flexibel in der Anwendung – und entsprechend schwach in der Wirkung. Zentrale Stellhebel der Wärmewende werden nicht geschärft, sondern relativiert. Insbesondere die erneute Aufwertung hybrider und fossil gestützter Heizsysteme wirkt wie ein energiepolitisches Déjà-vu – nur mit dem Unterschied, dass man diesmal weiß, wohin dieser Weg führt: nicht zum Ziel.
Die
physikalischen Rahmenbedingungen bleiben indes unbeeindruckt von
politischer Auslegung. CO₂-Reduktion folgt Naturgesetzen, nicht
Kompromisslinien zu
Gunsten „Weniger“.
Systemische Bewertung: Zwischen Ambition und Ausweichbewegung
Der Entwurf illustriert exemplarisch einen klassischen Zielkonflikt: kurzfristige Akzeptanz versus langfristige Transformation. Dass soziale Abfederung notwendig ist, steht außer Frage. Problematisch wird es dort, wo sie als Begründung dient, strukturelle Klarheit aufzugeben.
Die vielfach betonte „Technologieoffenheit“ entpuppt sich bei näherer Betrachtung als semantisches Multitalent: Sie klingt progressiv, ermöglicht jedoch faktisch die Verlängerung fossiler Infrastrukturen. Überspitzt formuliert: Man öffnet alle Türen – auch jene, von denen längst bekannt ist, dass sie in die falsche Richtung führen.
Man muss sich also im BMWE die Frage gefallen lassen, ob man Studien wie die des IÖW - Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien, der Beitrag der EU „Affordable and Secure Energy through Accelerated Action“, die Verlautbarungen der Vertreter von Industrie und Wirtschaft mit Blick auf den bereits eingeleiteten Transformationskurs und die unzähligen Studien zu dem Thema nicht wahrgenommen oder ob der Inhalt die betreffenden Referenten und Frau Reiche im besonderen schlicht überfordert hat. Nun könnte man natürlich auch den Unkenrufen folgen und die Vermutung äußern, dass man sich mit der Thematik gar nicht selbst beschäftigt hat und den Entwurf den Freunden aus der beruflichen Historie überlassen hat.
Der Entwurf wirkt damit weniger wie ein Navigationssystem als vielmehr wie ein Wunschzettel mit eingebauter Umgehungslogik.
Kommunikation und Steuerungslogik – ein kurzer Blick hinter die Kulissen
Die kommunikative Rahmung des Entwurfs verstärkt diesen Eindruck. Strategie weicht situativer Argumentation, Konsistenz wird durch taktische Anpassung ersetzt. Das Gesamtbild erinnert an ein Orchester, in dem jede Instrumentengruppe einer eigenen Partitur folgt – verbunden durch die Hoffnung, dass sich am Ende doch eine Melodie ergibt.
Oder,
weniger wohlwollend formuliert:
Die angedachte Wärmewende
erscheint wie ein Escape Room, in dem alle Beteiligten eifrig
Schlüssel sammeln – nur leider für unterschiedliche Türen.
Konkrete Auswirkungen auf die Wärmewende
Die praktischen Konsequenzen des Entwurfs sind erheblich und lassen sich klar benennen:
Verzögerte Dekarbonisierung durch verlängerte Nutzung fossiler Technologien
Erhöhte Planungsunsicherheit für Investoren, Industrie und private Haushalte
Abschwächung des Markthochlaufs klimafreundlicher Technologien, insbesondere im Bereich der Wärmepumpen
Kostensteigerungen auf Systemebene, da spätere Transformationen erfahrungsgemäß teurer und komplexer sind
Die
Gefahr einer industriepolitischen Delle – eine Art „Déjà-vu der
Energiepolitik“ – ist real. Märkte reagieren sensibel auf
Unsicherheit. Wer Investitionssignale verwässert, darf sich über
ausbleibende Dynamik nicht wundern. Nachdem man 2012 die
Solarindustrie geopfert hatte, wird es scheinbar Zeit, so der
gewonnene Eindruck, die nächste Technologie zu opfern – die
Wärmepumpenindustrie. Schließlich verzichtet man ja scheinbar
bewusst auf das Lernen aus den Fehlern die man 2012 gemacht hatte und
strebt scheinbar eine eigene Eintragung in die Liste der
Tragikomödien der deutscher Geschichte, in dem Fall - „die
Reiche-Delle“ an.
Was ein tragfähiger Ansatz leisten müsste
Ein wirksamer regulatorischer Rahmen ist weder ein Wunschkonzert noch ein Kompromissmosaik, sondern ein kohärentes System. Die folgenden Elemente sind aus fachlicher Sicht unverzichtbar:
1.
Klare Priorisierung erneuerbarer Wärme
Elektrifizierung
durch Wärmepumpen, ergänzt durch Solarthermie und Wärmenetze, muss
den Regelfall darstellen – nicht die Option unter vielen.
2.
Verlässliche Förderarchitektur
Langfristige,
transparente und konsistente Förderprogramme schaffen Vertrauen.
Politische Zickzackkurse hingegen erzeugen Investitionszurückhaltung.
3.
Verbindliche Effizienzstandards
Gebäudehülle
und Anlagentechnik sind integrativ zu betrachten. Einzelmaßnahmen
ohne Systemlogik führen zu suboptimalen Ergebnissen.
4.
Zielgerichtete soziale Ausgestaltung
Unterstützung
muss dort ansetzen, wo sie notwendig ist – einkommensabhängig,
treffsicher und ohne die strukturelle Zielrichtung zu verwässern.
5.
Beschleunigung von Verfahren und Infrastruktur
Genehmigungsprozesse,
Netzausbau und Fachkräfteverfügbarkeit sind zentrale Engpässe.
Ohne deren Lösung bleibt jede Regulierung Theorie.
Einbindung fachlicher Expertise – ein unterschätzter Hebel
Besonders auffällig ist die begrenzte Einbindung unabhängiger Fachakteure. Verbände und Organisationen mit ausgewiesener Praxis- und Systemkompetenz hätten zahlreiche der erkennbaren Schwächen frühzeitig adressieren können. Diese wurden zwar "jetzt" zur Verbändeanhörung eingebunden, ABER aus Sicht der Erarbeitung eines gut durchdachten Gesetzes ein wenig spät!
Hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Während etablierte Interessen traditionell über gewachsene Einflusskanäle verfügen, fehlt es innovativen Bereichen häufig an vergleichbarer Durchsetzungskraft. Das Ergebnis ist kein bewusst gesteuerter Bias – sondern ein systemisches Ungleichgewicht mit vorhersehbarem Ausgang.
Oder
anders gesagt:
Wer die Zukunft gestalten will, sollte sie auch zu
Wort kommen lassen.
Fazit: Ein Entwurf mit angezogener Handbremse
In der vorliegenden Form bleibt der Referentenentwurf deutlich hinter den Anforderungen einer konsequenten Energie- und Wärmewende zurück. Er bietet weder die notwendige Klarheit noch die erforderliche Verbindlichkeit, um den Gebäudesektor auf einen verlässlichen Dekarbonisierungs-Pfad zu führen. Um es an dieser Stelle zu wiederholen, es scheint nach wie vor noch nicht durchgedrungen zu sein: Die Natur folgt physikalischen Gesetzen und keinem politischen Geplänkel, welches dem dicksten Portemonnaie zu folgen scheint.
Die Kombination aus technologischer Unschärfe, inkonsistenter Steuerungslogik und struktureller Rücksichtnahme auf bestehende Systeme führt zu einem Ergebnis, das ökologisch unzureichend und ökonomisch riskant ist.
Zugespitzt
formuliert:
Sollte dies der operative Plan zur
Klimaneutralität des Gebäudesektors sein, dann besteht die
dringendste Maßnahme darin, diesen Plan grundlegend zu überarbeiten.
Ein wirksames Gesetz braucht keine rhetorische Elastizität, sondern physikalische und ökonomische Stringenz. Und vor allem: den Mut, Realität nicht nur anzuerkennen, sondern zur Grundlage des Handelns zu machen.